Der Kreis Soest ist als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes
sicherzustellen.
Maßgeblich hierfür ist die sogenannte Hilfsfrist, die die Zeit von der Notfallmeldung bis zum Erreichen des nächsten öffentlichen Straßenpunktes in der Nähe des Notfallortes bestimmt. Diese beträgt für ländliche geprägte Gebiete wie den Kreis Soest 12 Minuten. Für den Kreis Soest hat der Kreistag für das gesamte Kreisgebiet einen Erreichungsgrad von 94 % in 12 Minuten festgelegt. Die dauerhaften Fallzahlensteigerungen im Bereich des Rettungsdienstes führen dazu, dass der Hilfsfristerreichungsgrad nicht flächendeckend eingehalten werden kann. So werden von der Rettungswache Geseke die Hilfsfristen zu 78,3% erreicht.
Um den Rettungsdienstbedarfsplan für den Kreis Soest fortzuschreiben, wurde die Fa. FORPLAN beauftragt ein Gutachten zu erstellen und eine aktualisierte Bedarfsberechnung vorzunehmen. Im Ergebnis kommt das Gutachten bezogen auf die Rettungswache Geseke zu einer Steigerung der dienstplanmäßigen Wochenstunden in der Notfallrettung (RTW) von 168 auf 240 Wochenstunden. Dieses bedeutet eine Aufstockung der RTW-Vorhaltung und damit ein weiteres Fahrzeug.
Den Krankenkassen als Kostenträger wurde das Gutachten im September 2021 vorgestellt und hat deren grundsätzliche Zustimmung gefunden. Um die notwendige Handlungsfähigkeit des Rettungsdienstes weiter zu verbessern, sollen die sich ergebenden Bedarfe in wesentlichen Teilen bereits im Haushalts- und Stellenplan 2022 des Kreises Soest abgebildet werden. Der zuständig Fachausschuss hat dem, unter Beteiligung von Günter Fiedler, der für uns im Kreistag sitzt, bereits zugestimmt.
„Ein zusätzlicher Rettungswagen für die Wache in Geseke ist nötig“-Günter Fiedler (SPD), stellv. Landrat